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Verfahren 1:Bebauungsplan Nr. B 47; Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Grundstück Fl.Nr. 573/2, Zeillerstraße 5, 82031 Grünwald
Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 29. März 2022 mehrheitlich beschlossen:
Für das Gebiet des Flurstücks 573/2 am Isarhang westlich der Zeillerstraße wird die Satzung zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 47 "Zeillerstraße 5, Grünwald" der Gemeinde Grünwald aufgestellt. Die Aufhebung soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden.
Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:
Steuerung der baulichen Nutzung auf der Rechtsgrundlage der Außenbereichsvorschrift (§ 35 BauGB), nachdem sich das Vorhaben, das Gegenstand des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 47 ist, sich als nicht realisierbar erwiesen hat.
Verfahren 2: Bekanntmachung über das Inkrafttreten zum 28.07.2022 des Bebauungsplanes Nr. B 54; Grundstücke zwischen der Dr.-Lindner-Straße und Südliche Münchner Straße (Fl.Nrn. 590,. 704, 705 Gemarkung Grünwald)
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung – saP
Verfahren 3: Bebauungsplan Nr. B 55; Grünwalder Einkehr, Grundstück Fl.Nr. 619, Nördliche Münchner Straße 2, 82031 Grünwald
GR-Sitzung öffentlich vom 23.03.2021
Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 23.03.2021 den Aufstellungsbeschluss zum Erlass eines Bebauungsplanes und den Aufstellungsbeschluss einer Veränderungssperrensatzung gefasst.
Anlass der Planung ist der Wunsch des Grundstückeigentümers, den baulichen Bestand komplett abzubrechen und das Grundstück mit einer Wohnanlage neu zu bebauen.
Das Ziel der Bebauungsplanung ist, die beschriebene städtebauliche Anordnung aufgrund ihrer historischen Bedeutsamkeit und ihrer noch heute bestehenden, prominenten Bedeutung für das Ortsbild am nördlichen Ortseingang zu erhalten und für die Zukunft fortzuentwickeln.
Dies soll durch die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplans nach § 30 Abs. 3 BauGB erfolgen, der sich auf die Festsetzung der bisher nicht geregelten, städtebaulich prägenden Inhalte beschränkt.
Festgesetzt werden sollen insbesondere die Stellung und Kubatur der Hauptbaukörper durch räumliche Festsetzungen (Baugrenzen und ggf. Baulinien). Hierzu sollen die Bestandsgebäude mit Baugrenzen und - voraussichtlich im Bereich an der Münchner Straße - mit Baulinien umfahren werden. Bauliche Spielräume ergeben sich dabei vermutlich nur im rückwärtigen Bereich, wobei zu prüfen ist, inwieweit solche Spielräume die Gebäudeproportionen noch wahren. Ferner sollen Wand- und Firsthöhen festgesetzt werden. Zusammen mit der Festsetzung von Firstrichtungen, Dachformen und Dachneigungen soll der Versuch unternommen werden, die vorhandene Kubatur erneut abzubilden. Die Grundidee der Bebauungsplanung ergibt sich aus der Grobplanung. Darüber hinaus sollen die Erschließung und Parkierung sowie die Gestaltung der Freianlagen auf eine Art und Weise geregelt werden, dass sie mit der besonderen städtebaulichen Situation vereinbar sind. Im Übrigen soll sich das Baurecht auch weiterhin nach § 34 BauGB (z.B. hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung), nach dem Bebauungsplan Nr. B 35 (u.a. Maß der baulichen Nutzung) sowie nach den Vorschriften der geltenden Ortsgestaltungssatzung (hinsichtlich der baulichen Gestaltung) richten.
GR-Sitzung öffentlich vom 26.10.2021
Der Gemeinderat nimmt eine erste Planstudie des beauftragten Architekturbüros zur Kenntnis billigt einstimmig die Fortführung des Bauleitverfahrens Nr. B 55 "Grünwalder Einkehr" in ein Verfahren zur Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Sinne des § 12 BauGB.
Bebauungspläne
Über den Dienst der Vermessungsverwaltung werden Ihnen alle Bebauungspläne komplett mit Plan, textlichen und planerischen Festsetzungen zum Download bereit gestellt. Dieser Dienst ist für Sie kostenfrei und kann über folgende Internetadresse abgerufen werden: