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Strauchüberwuchs
Wenn Hecken, Sträucher und Bäume in Geh- und Radwege oder in Fahrbahnen hineinwachsen, können diese oft nur noch mit Einschränkungen
benutzt werden. An Einmündungen wird durch den Bewuchs häufig der Sichtwinkel eingeschränkt. Zugewachsene Verkehrszeichen oder Straßenbeleuchtungen können ebenfalls die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.
Entsprechend des Straßen- und Wegegesetzes sind Grundstückseigentümer deshalb verpflichtet, die Pflanzen regelmäßig zurückzuschneiden. Schonende und fachgerechte Form- und Pflegeschnitte, die speziell der Verkehrssicherheit dienen, sind dabei ganzjährig erlaubt.
Sie sind von dem naturschutzrechtlichen Verbot, das in der Zeit von 01. März bis 30. September den Zuschnitt von Bäumen, Hecken und Gehölzen untersagt, ausdrücklich ausgenommen.
Bei Unfällen und Schäden, die durch einen Überwuchs entstehen, haftet der Grundstückseigentümer.
