Zum Inhalt Zur Suche
Google Translate

This website can be translated into various languages using Google Translate. If you select another language, you will be redirected to the Google server and leave the gemeinde-gruenwald.de website. Please note that Grünwald has no influence on the processing of your data by Google. If you do not want your data to be transmitted to Google, you can close the window by clicking on the "X".

Aktuelle Meldungen

Strauchüberwuchs

Ordnungsamt

Hecken oder Gehölze dienen häufig als Grundstückseinfassung, oft als Abgrenzung zur Straße. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit ist hierbei ein regelmäßiger Rückschnitt notwendig.

Wenn Hecken, Sträucher und Bäume in Geh- und Radwege oder in Fahrbahnen hineinwachsen, können diese oft nur noch mit Einschränkungen
benutzt werden. An Einmündungen wird durch den Bewuchs häufig der Sichtwinkel eingeschränkt. Zugewachsene Verkehrszeichen oder Straßenbeleuchtungen können ebenfalls die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.

Entsprechend des Straßen- und Wegegesetzes sind Grundstückseigentümer deshalb verpflichtet, die Pflanzen regelmäßig zurückzuschneiden. Schonende und fachgerechte Form- und Pflegeschnitte, die speziell der Verkehrssicherheit dienen, sind dabei ganzjährig erlaubt.

Sie sind von dem naturschutzrechtlichen Verbot, das in der Zeit von 01. März bis 30. September den Zuschnitt von Bäumen, Hecken und Gehölzen untersagt, ausdrücklich ausgenommen.

Bei Unfällen und Schäden, die durch einen Überwuchs entstehen, haftet der Grundstückseigentümer.