Aktuelle Meldungen
Bekanntgabe über öffentliche Auslegung von Bodenrichtwerten
Die Bodenrichtwerte werden an den Amtstafeln der Gemeinde (1 x im Rathaus und 1 x an der Rathausstraße / Rathausplatz) für die Zeit vom 22.08.2024 bis einschließlich 23.09.2024 zu jedermanns Einsicht öffentlich bekannt gegeben (gem. § 12 Abs. 2 Gutachterausschussverordnung) – die Gemeinde erteilt zu Bodenrichtwerten keine Auskünfte.
Auf das Recht, auch außerhalb der o.g. Frist von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (E-Mail: gutachterausschuss@lra-m.bayern.de) eine Auskunft über Richtwerte zu verlangen (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB) wird hingewiesen. Die Auskünfte sind gemäß Art. 25 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 1 Kostengesetz (KG) i.V.m. Nr. 2.1.1/1.8 Kostenverzeichnis (KVz) gebührenpflichtig.
Die Bodenrichtwertkarte/-liste ist urheberrechtlich geschützt, d.h. jede Verwendung, insbesondere Vervielfältigung und Veröffentlichungen – auch auszugsweise – ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Gutachterausschusses gestattet.