Änderung der Höchstgeschwindigkeit in der Perlacher Straße
Eine der letzten baulichen Umsetzungen im Kreuzungsbereich Perlacher Straße / Dr.-Hans-Staub-Straße des gemeindlichen Verkehrsberuhigungskonzeptes wurde umgesetzt.
In diesem Zuge konnte nun die Perlacher Straße in die östlich liegende 30er Zone eingegliedert werden. In der Perlacher Straße gilt nun die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und die Vorfahrtsregelung Rechts vor Links bis auf eine Ausnahme im Kreuzungsbereich der Portenlängerstraße.
Hier haben die Verkehrsteilnehmer die von Norden nach Süden fahren eine einmalige Vorfahrt.