Melderegisterauskünfte
Auskünfte aus dem Melderegister dürfen telefonisch nicht erteilt werden. Anträge für Auskünfte aus dem Melderegister müssen schriftlich gestellt werden oder können hier online beantragt werden.
Registrierte und nicht registrierte Benutzer können hier eine einfache Auskunft aus dem Melderegister vornehmen. Hier geht es zur Anwendung.
Sie tragen zu einer raschen und positiven Beantwortung Ihrer Anfrage bei, wenn Sie alle Ihnen verfügbaren Angaben über die gesuchte Person machen; insbesondere um Namensverwechslungen zu vermeiden, benötigen wir u. a. Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift.
Auskünfte aus dem Melderegister erstrecken sich grundsätzlich nur auf die allgemein zugänglichen Daten (Vorname, Familienname, Meldeanschrift) in Grünwald gemeldeter und gemeldet gewesener Personen. Weitergehende persönliche Daten eines Meldepflichtigen (z. B. Geburtsdatum, Sterbedatum, Staatsangehörigkeit, weitere Wohnsitze, Zu- oder Wegzugsdaten usw.) unterliegen der Geheimhaltung. Sie können nur in Ausnahmefällen bekannt gegeben werden, wenn der Anfragende für jede gewünschte weitergehende Auskunft ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht (z.B. durch Vorlage eines amtlichen Dokumentes oder eines Schuldtitels). Die Gebühr für eine erweiterte Melderegisterauskunft beträgt EUR 12.00.
Für eine einfache Auskunft aus dem Melderegister wird je Person eine Gebühr in Höhe von EUR 10,00 festgesetzt. EUR 8,00 beträgt die Gebühr wenn die einfache Auskunft aus dem Melderegister online gestellt wird.
Die Gebührenschuld für eine Auskunft aus dem Melderegister entsteht mit dem Eingang des Auskunftsersuchens bei der Meldebehörde. Die entsprechende Gebühr ist deshalb bereits im voraus mit der Anfrage zu entrichten. Wir bitten Sie daher, die Auskunftsgebühr in Form eines Verrechnungsscheck, Bargeld oder im Wert von Briefmarken Ihrer schriftlichen Anfrage beizufügen.






