Gemäß § 6 der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Gemeinde Grünwald (GSAbfb), in Kraft getreten am 01.05.1995, in der Fassung vom 01.06.2002, werden folgende Gebühren im Bringsystem (Wertstoffhof) erhoben:
1) Für Anlieferungen durch Gewerbebetriebe werden je angefangenem Kubikmeter/ Stück folgende Entsorgungsgebühren erhoben:
- Altpapier und Kartonagen je cbm. 13,00 EUR
- Gartenabfälle je cbm. 18,00 EUR
- Bauschutt je cbm. 20,00 EUR
- Altholz, behandelt je cbm. 20,00 EUR
- Altmetall je cbm. 5,00 EUR
- Computer, Monitor, Fernseher je Stück 5,00 EUR
- Kühlschränke je Stück 20,00 EUR
- Sperrmüll je cbm. 20,00 EUR
2) Für Anlieferungen aus Haushaltungen besteht eine Gebührenpflicht nur für Altpapier und Kartonagen, Gartenabfälle und Bauschutt ab einer Abgabemenge von einem Kubikmeter.
3) Die Abgabe von Gartenabfällen durch Grünwalder Bürger oder Gewerbetreibende im Gartenabfall-Papiersack der Gemeinde Grünwald ist gebührenfrei.
4) Der Erwerb von Gegenständen aus der Wertstoffbörse erfolgt gegen eine Gebühr, die in Relation zum Wert des jeweiligen Gegenstandes steht.
5) Die Gebühren sind bar zu entrichten.






