Das Grünwalder Energiespar-Förderprogramm gibt seit Jahren im Sinne des Klimaschutzes sehr erfolgreich Hausbesitzern finanzielle Anreize zur energetischen Sanierung und damit zur Reduzierung des Energieverbrauchs.
Daher hat der Verwaltungsausschuss das gemeindliche Energiespar-Förderprogramm in seiner letzten Sitzung am 7. Juni 2011 nochmals beträchtlich aufgestockt. Der Förderzuschuss für den hydraulischen Heizungsabgleich wurde deutlich angehoben. Für ein Einfamilienhaus beträgt er nun 300,- €, bei Vorhandensein einer weiteren abgeschlossenen Wohnung mit min. 40 m² sogar 450,- €. Bei Mehrfamilienhäusern stieg die Förderung von bisher 100,- € auf 150,- € pro Wohneinheit.
Auch die Kumulierung der Förderung aus dem gemeindlichen Programm mit Förder- und Zuschussprogrammen anderer Träger z.B. mit KfW-Programmen wird nun zugelassen. Dadurch soll Eigenheimbesitzern die Umsetzung von qualitativ hochwertigen Sanierungsmaßnahmen erleichtert werden, um möglichst große Energieeinspareffekte zu erreichen. Die Kumulierbarkeit der Programme ist allerdings bei Inanspruchnahme vom Antragssteller eigenständig zu überprüfen.
Anträge zur Förderung von Maßnahmen über das gemeindliche Energiesparförderprogramm sind im Umweltamt (Zi. U24) einzureichen. Ansprechpartnerin hierfür ist Frau Fuchs unter der Telefonnummer 64162–414, im Vertretungsfall Fr. Ertl unter 64162-416. Die Förderrichtlinien des gesamten Programms sowie das Antragsformular können Sie sich weiter unten herunterladen.
Bitte beachten Sie immer, dass erst der Antrag auf Zuschuss bei der Gemeinde gestellt und bewilligt sein muss, bevor Sie den Auftrag vergeben und mit der Maßnahme beginnen können. Dies gilt auch für den Austausch von Heizungsumwälzpumpen oder den hydraulischen Heizungsabgleich. Nur bei den Fördermaßnahmen „Anschluss an das Fernwärmenetz der Tiefengeothermie“ sowie „Gebäudethermografie“ (hier: Ausnahme bei Mehrfamilienhäusern) gilt das nachträgliche Antragsverfahren mit Rechnung und Antrag.








