Grenzwerte für elektromagnetische Felder des Mobilfunks (Auswahl)

In der Schweiz gilt seit dem 1. Februar 2000 die Verordnung des Bundesrats über den Schutz vor nichtionisierender elektomagnetischer Strahlung (NISV). Sie sieht 2 verschiedene Grenzwertkategorien vor. Generell gelten auch in der Schweiz die gleichen Immissionsgrenzwerte, wie sie von der ICNIRP (EU-Ratsempfehlung) empfohlen wurden. Zusätzlich wurden anlagenbezogene Emissionsgrenzwerte (Schweiz 2) festgelegt. Diese gelten an Orten mit empfindlicher Nutzung z.B. in Wohngebäuden und auf Kinderspielplätzen.






